Was ist eine Offenlegungsschrift?
Eine Patentanmeldung wird nicht erst nach ihrer Erteilung zum Patent veröffentlicht. Stattdessen schließt sich an die Einreichung der Anmeldung eine 18-monatige Geheimhaltung. Nach Ablauf dieser 18-Monats-Frist erfolgt die Veröffentlichung der Patentanmeldung. Diese Veröffentlichung wird als Offenlegungsschrift bezeichnet. Die Offenlegungsschrift dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit, damit sich die Öffentlichkeit möglichst früh ein Bild machen kann, welche Schutzrechte zu erwarten sind. Hierdurch sollen ökonomisch unsinnige Doppelentwicklungen vermieden werden. Während der 18-Monats-Frist bleibt es dem Anmelder unbenommen, seine Anmeldung zurückzuziehen. Hierdurch kann er eine Information der Öffentlichkeit über seine Erfindung verhindern. Eine Offenlegungsschrift wird auf alle Fälle veröffentlicht, gleichgültig, ob zuvor ein Prüfungsantrag gestellt wurde oder nicht. Aus einer Offenlegungsschrift ergibt sich noch kein gültiges Schutz- und Verbietungsrecht. Erfolgt einer Patenterteilung vor Ablauf der 18-Monats-Frist, wird das Patent veröffentlicht. Eine Veröffentlichung einer Offenlegungsschrift entfällt in diesem Fall.
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